Redaktionelle Richtlinien
Die Zeitschrift für Wortbildung / Journal of Word Formation (ZWJW) setzt sich für gute wissenschaftliche Praxis ein, indem die Redaktion den Empfehlungen des Komitees für Publikationsethik (COPE) folgt. Diese beinhalten im Detail die folgenden Verpflichtungen:
ZWJW Richtlinien als Download (Deutsch)
1. Redaktionelle Richtlinien
a. Redaktionelle Unabhängigkeit
Die Redaktion der ZWJW ist einem unabhängigen und den hier formulierten Richtlinien folgenden Verfahren zur Auswahl von Beiträgen verpflichtet.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die Redaktion entscheidet über Annahme oder Ablehnung von Einreichungen allein auf Grundlage von deren wissenschaftlicher Qualität, Relevanz, Klarheit und Originalität.
- Insbesondere beeinflussen persönliche Merkmale der Autorinnen und Autoren, so wie Herkunft, Geschlecht, politische Einstellung u.a., und institutionelle Zugehörigkeiten nicht die Publikationsentscheidung.
- Die Beurteilung erfolgt durch ein doppelblindes Peer-Review-Gutachten, in dem Autorinnen bzw. Autoren und Gutachterinnen bzw. Gutachter einander nicht bekannt sind.
- Gutachterinnen und Gutachter und Redaktion beachten bei der Entscheidung über die Annahme einer Einreichung ferner die Einhaltung der Publikations- und Redaktionsrichtlinien.
- Forschungsarbeiten, die vorherige Arbeiten in der Zeitschrift in Frage stellen, werden besonders wohlwollend aufgenommen.
- Forschungsarbeiten, die negative Ergebnisse präsentieren, werden nicht ausgeschlossen.
b. Vertraulichkeit
Die Redaktion der ZWJW behandelt unveröffentlichte Texte und persönliche Informationen der Beitragenden vertraulich.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Einreichungen werden niemandem außerhalb des Personenkreises der Redaktion und der (angefragten) Gutachterinnen und Gutachtern zugänglich gemacht.
- Mitglieder der Redaktion verwenden unveröffentlichte Texte nicht für eigene Forschung.
- Im Fall von Interessenskonflikten (vgl. Abs. 2f) nehmen Mitglieder der Redaktion nicht am Review- und Publikationsprozess teil.
c. Umgang mit Fehlern in publizierten Texten
Falls trotz Qualitätskontrolle und wissenschaftlicher Sorgfalt seitens der Beitragenden und der Redaktion inhaltliche Fehler in bereits publizierten Artikeln bekannt werden sollten, wird eine transparent als solche gekennzeichnete Korrekturversion des fehlerhaften Textes bereitgestellt.
d. Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Wissenschaftliches Fehlverhalten bemisst sich im Wesentlichen in einer täuschenden Absicht, die sich in Handlung oder Unterlassung der oder des Täuschenden manifestiert. Auch die Missachtung von Konsequenzen oder Fahrlässigkeit können wissenschaftliches Fehlverhalten begründen.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die Redaktion behält sich vor, bereits publizierte Texte zurückzunehmen oder, je nach Schwere des Fehlverhaltens, andere Konsequenzen bis hin zur Benachrichtigung der beschäftigenden Institution zu ziehen, falls wissenschaftliches Fehlverhalten seitens der Beteiligten im redaktionellen Prozess bekannt wird.
- Auch bloß eingereichte Beiträge können bei Verdacht auf Fehlverhalten Konsequenzen seitens der Redaktion und der Herausgeberinnen und Herausgeber nach sich ziehen.
- Beschwerden und Hinweise bezüglich ethischen Fehlverhaltens sind zu richten an Prof. Dr. Petra M. Vogel (vogel@uni-siegen.de).
e. Werbung
Die ZWJW enthält keine Werbung.
f. Autorengebühren
Die ZWJW erhebt keinerlei Autorengebühren.
2. Pflichten der Autorinnen und Autoren
a. Gute wissenschaftliche Praxis
Eingereichte Beiträge und die ihnen zugrundeliegende Forschungsarbeit müssen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis folgen. Forschungsprojekte sollten gut begründet, gut geplant, angemessen gestaltet und ethisch vertretbar sein.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Forschungsdesigns zielen nie auf das bloße Sammeln von Daten ab, sondern haben stets die Beantwortung spezifischer Fragen zum Ziel.
- Forschungsdesigns müssen umsichtig von allen Beitragenden und Mitarbeitenden sowie ggf. von den Teilnehmende empirischer Studien vereinbart werden.
- Das endgültige Forschungsdesign sollte Teil der Forschungsdokumentation sein.
- Die Redaktion der ZWJW empfiehlt eine frühzeitige Einigung über die genauen Rollen der Beitragenden und Mitarbeitenden sowie über Fragen der Autorschaft und Veröffentlichung.
- Die Autorinnen und Autoren verpflichten sich auf eine Wissenschaftspraxis, die Interessenskonflikte und unethisches Verhalten ausschließt.
- Methoden und Resultate der Datenerhebung und -analyse, einschließlich etwaiger elektronischer Vorverarbeitung, sollen präzise und transparent dargestellt werden, um die Replizierbarkeit der Studie zu gewährleisten. Eine detaillierte Erläuterung ist insbesondere da nötig, wo von weniger etablierten Methoden Gebrauch gemacht wurde.
- Forschungsdaten sollen nach den Standards der Disziplin dokumentiert und archiviert werden.
- Beiträge oder Textteile, die aus einer bestimmten subjektiven oder disziplinären Perspektive geschrieben wurden, sind als solche gekennzeichnet.
- Sofern bei der Datenerhebung oder -analyse Probleme durch verzerrende Effekte bestehen, sind diese in der Diskussion der Methoden offen zu legen.
c. Autorschaft
Autorinnen und Autoren sollten mindestens die Verantwortung für einen bestimmten Abschnitt der Studie übernehmen.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Diejenigen Personen, die konkret an Forschungstätigkeiten (d.h. Konzeption, Gestaltung, Datenakquise und -analyse, Interpretation, Verschriftlichung der Studienergebnisse) beteiligt waren, können als Autorinnen und Autoren genannt werden.
- Die Abwägung des jeweiligen Anteils an der Forschungsarbeit führt zur Entscheidung, wer als Autorin oder Autor genannt wird.
- Die Reihenfolge der Nennung entspricht dem individuellen Beitrag zur Forschungsarbeit.
- Um Unklarheiten bezüglich der Autorschaft zu vermeiden, sollten bei der Planung des Forschungsprojekts frühzeitig geklärt werden, wer als Autorin bzw. Autor und wer ggf. als beteiligt genannt wird.
- Alle Autorinnen und Autoren haben die finale Druckfahne des Artikels gelesen und stimmen der Veröffentlichung zu. Sie übernehmen die Verantwortung für den Inhalt ihres Beitrags.
- Autorinnen und Autoren lesen unsere „Richtlinien für Autorinnen und Autoren“ sorgfältig, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen, und fragen ggf. bei der Redaktion der Zeitschrift nach.
d. Redundante Veröffentlichung
Redundante Veröffentlichung tritt auf, wenn zwei oder mehr Arbeiten ohne vollständige Querverweise dieselbe Hypothese, Daten, Diskussionspunkte oder Schlussfolgerungen teilen.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Es werden grundsätzlich keine Forschungsarbeiten im beschriebenen Sinne redundant veröffentlicht, es sei denn, es ist weitere Bestätigung erforderlich.
- Die vorherige Veröffentlichung eines Abstracts während der Tagungsberichte schließt eine nachfolgende Einreichung zur Veröffentlichung nicht aus. Es erfolgt dann zum Zeitpunkt der Einreichung eine vollständige Offenlegung bezüglich vorveröffentlichter Inhalte.
- Die erneute Veröffentlichung eines Artikels in einer anderen Sprache ist akzeptabel, vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung eine vollständige und deutliche Offenlegung der ursprünglichen Quelle erfolgt.
- Zum Zeitpunkt der Einreichung legen Autorinnen und Autoren Details zu Arbeiten offen, die mit der vorliegenden in Beziehung stehen, auch wenn sie in einer anderen Sprache verfasst sind, sowie zu ähnlichen Arbeiten, die sich noch im Druck befinden.
e. Urheberrechte und Plagiat
Plagiat reicht von der nicht referenzierten Verwendung von veröffentlichten und unveröffentlichten Ideen anderer, einschließlich Forschungsanträgen, bis zur Einreichung unter anderer Autorenschaft eines vollständigen Artikels, ggf. auch in einer anderen Sprache. Es kann in jeder Phase der Planung, Forschung, Schreibens oder Veröffentlichung auftreten und betrifft sowohl gedruckte als auch elektronische Versionen.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die eingereichten Beiträge enthalten kein Material, das Urheber- oder Persönlichkeitsrechte anderer verletzt.
- Alle Gedanken und Formulierungen, die auf andere Personen als die angegebenen Autorinnen und Autoren zurückgehen, sind als solche gekennzeichnet und transparent belegt.
- Wenn größere Mengen an fremdem schriftlichem oder illustrativem Material verwendet werden, muss die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden.
- Mit der Einreichung eines Textes bei der ZWJW erklären sich die Autorinnen und Autoren damit einverstanden, dass dieser im Open-Access-Publikationsverfahren unter der Lizenz CC-BY 4.0 veröffentlicht wird. Die vollständigen Copyright- und Publikationsrechte verbleiben bei den Autoren und Autorinnen.
f. Interessenskonflikte und Transparenz
Interessenkonflikte umfassen Beziehungen und Abhängigkeiten, die das Urteilsvermögen von AutorInnen, GutachterInnen und RedakteurInnen beeinflussen können und unter Umständen nicht offensichtlich sind. Solche Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass sie potenziell einer unabhängigen Interpretation und Präsentation der vorliegenden Forschungsergebnisse entgegenstehen und, wenn sie im Nachhinein enthüllt werden, einer vernünftigen Leserin oder einem vernünftigen Leser das Gefühl von Täuschung und Irreführung geben würden.
Interessenkonflikte können persönlicher, geschäftlicher, politischer, akademischer oder finanzieller Natur sein. Zu den persönlichen, geschäftlichen, politischen und akademischen Formen gehören Mitgliedschaften und Gremientätigkeiten, persönliche Beziehungen zu beteiligten Personen oder Institutionen oder politische Überzeugungen. Finanzielle Interessen können die Beschäftigung, der Empfang von Honoraren oder Forschungsgeldern, Aktien- oder Beteiligungsbesitz, Beratungstätigkeiten und die Unterstützung von Unternehmen für ihre Mitarbeitenden umfassen.
Detaillierte Informationen darüber, was einen Interessenskonflikt konstituiert, wurden von PLOS Journals erarbeitet: https://journals.plos.org/plosone/s/competing-interests.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Autorinnen und Autoren machen gegenüber der Redaktion persönliche, geschäftliche, politische, akademische oder finanzielle Interessenskonflikte bekannt. Im Fall von Auftragsforschung wird die projektfördernde Institution genannt.
- Die Redaktion legt ebenfalls relevante Interessenkonflikte gegenüber ihren Leserinnen und Lesern offen. Gegebenenfalls müssen Gutachterinnen oder Gutachter bzw. Mitglieder der Redaktion vom Begutachtungs- und Auswahlprozess für die entsprechende Einreichung zurücktreten.
g. Fehler in publizierten Artikeln
Sollten den Autorinnen und Autoren in einem publizierten Text im Nachhinein grundlegende Fehler entdecken, benachrichtigen sie die Redaktion und wirken an einer Korrekturversion bzw. einem Erratum mit. In schwerwiegenden Fällen kann der Beitrag von der Redaktion zurückgezogen werden.
3. Begutachtungsprozess und Pflichten der Gutachterinnen und Gutachter
a. Peer-Review-Prozess und Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter
Nachdem zuvor eine erste redaktionelle Prüfung auf formale und thematische Passung der Einreichungen stattgefunden hat, werden potenziell geeignete Beiträge anonymisiert an zwei externe Peer-Review-Gutachterinnen und -Gutachter übermittelt. Diese sind unabhängige Expertinnen und Experten, die von der Redaktion nach fachlichen Kriterien ausgewählt werden, um schriftliche Anmerkungen und Einschätzungen abzugeben. Das Verfahren hat das Ziel, die Studie und deren Darstellung zu verbessern. Die Entscheidung der Redaktion über Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung eines Beitrags beruht auf zwei schriftlichen Gutachten sowie den publikationsethischen und redaktionellen Richtlinien. In der Regel beträgt die Begutachtungszeit acht bis zwölf Wochen. Bei stark divergierenden Einschätzungen wird ein drittes Gutachten eingeholt. Fordern die Gutachten nur kleinere Anpassungen, prüft die Redaktion die Umsetzung der Vorschläge der Gutachterinnen und Gutachter; bei einer umfänglicheren Überarbeitung wird der Beitrag nach Wiedereinreichung erneut begutachtet. Dies gilt gleichermaßen für Beiträge in regulären Ausgaben und in Sonderheften.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Forschungsartikel der Kategorie Beiträge (papers) werden von zwei Gutachten doppelblind, d.h. in gegenseitiger Unkenntnis von AutorInnen und GutachterInnen, begutachtet.
- Die Redaktion fragt Personen als Gutachterinnen und Gutachter an, die einschlägige Forschungsarbeit leisten oder geleistet haben und als Expertinnen und Experten im Forschungsfeld der Einreichung gelten.
- Dabei wird auf die Unabhängigkeit der ausgewählten Gutachterinnen und Gutachter untereinander geachtet.
- Vorschläge von Autorinnen und Autoren oder Gastherausgeberinnen und Gastherausgebern bei Sonderheften, wer als Gutachterin oder Gutachter agieren könnte, werden mit Dank zur Kenntnis genommen, aber die Redaktion ist nicht verpflichtet, diese Vorschläge zu verwenden.
- Angefragte Personen lehnen das Gutachten ab,
- wenn sie Interessenskonflikte haben (vgl. Abs. 2e)
- wenn sie die Autorinnen oder Autoren des Artikels kennen oder aufgrund begründeter Vermutung zu kennen glauben,
- wenn sie der Meinung sind, dass das Thema der Einreichung nicht ins Feld ihrer Expertise fällt.
- Bei Unsicherheit bezüglich der eigenen Eignung als Gutachterin oder Gutachter kann folgende Entscheidungshilfe des COPE Council herangezogen werden: https://publicationethics.org/files/publication-ethics-editorial-office-cope-flowchart.pdf.
b. Vertraulichkeit
Eingereichte Texte unterliegen auch bei Weitergabe an potenzielle Gutachterinnen und Gutachter der Vertraulichkeit.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die Gutachterinnen und Gutachter dürfen, unabhängig von Zu- oder Absage der Begutachtung, ihnen zugänglich gemachte Texte und Informationen vor Veröffentlichung nicht für eigene Zwecke nutzen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis der Autorinnen und Autoren.
- Diese Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auch auf das Kollegium der Gutachterinnen und Gutachter, das (mit Erlaubnis der Redaktion) um Meinungen zu bestimmten Abschnitten gebeten werden kann.
- Das ausgehändigte Manuskript wird nach Begutachtung nicht aufbewahrt oder kopiert.
c. Kommunikation mit der Redaktion
Gutachterinnen und Gutachter verpflichten sich zu einer kollegialen und angemessenen Kommunikation mit der Redaktion und den Autorinnen und Autoren.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Gutachterinnen und Gutachter sollten schnelle, genaue, höfliche, unvoreingenommene und nachvollziehbare Gutachten abgeben.
- Wenn Gutachterinnen und Gutachter Verstöße gegen eine gute und ethische wissenschaftliche Praxis vermuten, sollten sie vertraulich an die Redaktion schreiben.
- Wenn Begutachtungsfristen nicht eingehalten werden können, ist der Redaktion frühestmöglich Bescheid zu geben, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.